BERATUNG BEI UMSTRUKTURIERUNGEN
Wir beraten unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen wie z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen oder Formwechsel.
Ziel unserer Beratung -ggf. unter Hinzuziehung erfahrener externer Rechtsanwälte- ist die Erarbeitung eines den Wünschen des Mandanten entsprechenden Lösungsweges unter Berücksichtigung der steuerlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen.
Im einzelnen bieten wir Beratungsleistungen z.B. bei folgenden
Umstrukturierungen an:
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