BERATUNG BEI UMSTRUKTURIERUNGEN

Wir beraten unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen wie z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen oder Formwechsel.

Ziel unserer Beratung -ggf. unter Hinzuziehung erfahrener externer Rechtsanwälte- ist die Erarbeitung eines den Wünschen des Mandanten entsprechenden Lösungsweges unter Berücksichtigung der steuerlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen.

Im einzelnen bieten wir Beratungsleistungen z.B. bei folgenden
Umstrukturierungen an:

    • Beratung bei Gründungen
    • Beratung bei Verschmelzungen
    • Beratung bei Aufspaltungen
    • Beratung bei Abspaltungen
    • Beratung bei Ausgliederungen
    • Beratung bei Einbringungen
    • Beratung bei Formwechsel