Internationales Steuerrecht

Business goes global – taxes don’t stay local.

Unter dieser Prämisse handelt die Kanzlei Mesch Knauf Höbel schon seit Jahren und hat sich aufgrund außerordentlich vielfältiger Erfahrungen im Rahmen der Mandantenbetreuung, das Internationale Steuerrecht zum Schwerpunkt gemacht.

Im Jahr 2010 wurde diese Beratungskompetenz nun auch offiziell bestätigt durch die Verleihung des eher seltenen Titels „Fachberaterin für internationales Steuerrecht“ an unsere Steuerberaterin Frau Ann Kristin Mettig. In Verbindung mit den vielfältigen Erfahrungen der Partner und Mitarbeiter im Bereich des internationalen Steuerrechts, kann die Kanzlei Mesch Knauf Höbel ein breites Spektrum von Themen abdecken, die mit steigender Globalisierung und Internationalisierung zu immer größerem Beratungsbedarf führen, nicht nur bei großen Unternehmen.

Die Beratungsschwerpunkte der Kanzlei Mesch Knauf Höbel liegen
so z. B. in folgenden Rechtsgebieten und Themen:

    • Beratung und Gutachten bei grenzüberschreitenden Vorgängen im
      ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Bereich
    • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
    • Außensteuerrecht (Nationales)
    • Kurzrecherche Steuerrecht anderer Länder und die Weiterreichung
      von Kontakten für die steuerliche Beratung vor Ort
    • Recht der Doppelbesteuerung
    • Internationales Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht
    • Steuerplanungstechniken
    • Erstellung von Vorsteuervergütungsanträgen in der EU und in Drittländern
    • Internationale Bezüge des Umwandungssteuerrechts
    • Grundsätze internationaler Einkünfteerzielung
    • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt
      Steuerpflichtige)
    • Besteuerung von inländischen Steuerpflichtigen im Ausland, insbesondere die
      Strukturierung von Auslandsinvestitionen
    • Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
    • Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten