PRÜFUNG VON SCHLUSSRECHNUNGEN IM INSOLVENZVERFAHREN
In den letzten Jahren gehen die zuständigen Insolvenzgerichte verstärkt dazu über, die Schlussrechnungen der Insolvenzverwalter durch externe Prüfer begutachten zu lassen.
Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrungen bei der Prüfung von Schlussrechnungen von Insolvenzverwaltern und wird dabei sowohl im Auftrag der Insolvenzgerichte als auch im Auftrag der Insolvenzverwalter tätig.
Darüber hinaus übernimmt unsere Kanzlei auch die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten von Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden.