PRÜFUNG VON SCHLUSSRECHNUNGEN IM INSOLVENZVERFAHREN
In den letzten Jahren gehen die zuständigen Insolvenzgerichte
verstärkt dazu über, die Schlussrechnungen der Insolvenzverwalter
durch externe Prüfer begutachten zu lassen.
Unsere Kanzlei
verfügt über Erfahrungen bei der Prüfung von Schlussrechnungen
von Insolvenzverwaltern und wird dabei sowohl im Auftrag der
Insolvenzgerichte als auch im Auftrag der Insolvenzverwalter
tätig.
Darüber hinaus übernimmt unsere Kanzlei auch die
Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen
sowie die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten von Unternehmen,
die sich im Insolvenzverfahren befinden.
