
BERATUNG
BEI UMSTRUKTURIERUNGEN
Wir beraten unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen
Umstrukturierungen wie z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen
oder Formwechsel.
Ziel unserer Beratung -ggf. unter Hinzuziehung
erfahrener externer Rechtsanwälte- ist die Erarbeitung
eines den Wünschen des Mandanten entsprechenden Lösungsweges
unter Berücksichtigung der steuerlichen, handelsrechtlichen
und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen.
Im einzelnen bieten wir Beratungsleistungen z.B. bei folgenden
Umstrukturierungen an:
- Beratung bei Gründungen
- Beratung bei Verschmelzungen
- Beratung bei Aufspaltungen
- Beratung bei Abspaltungen
- Beratung bei Ausgliederungen
- Beratung bei Einbringungen
- Beratung bei Formwechsel
|